Bis zum Ende des Jahres 2015 müssen viele Hausbesitzer Ihre Dächer und obersten Geschossdecken dämmen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Diese Dämmpflicht ist in der Energieeinsparverordnung von 2014 festgelegt. Hauptsächlich betroffen sind Häuser vor dem Baujahr 1978, da damals die oberste Geschossdecke nicht ausreichend zur Wärmedämmung genutzt wurden. Cenk Bozkurt Geschäftsführer der schlau gedämmt GmbH rät Hausbesitzern: „Wenn es sich um eine Holzbalkendecke handelt genügt es den vorhandenen Hohlraum mit einer Einblasdämmung voll zu blasen. Besteht die Decke aus Beton ist die Dämmung am einfachsten mit Dämmplatten aus dem Baumarkt durchzuführen. Wichtig ist, dass nach der Sanierung die Decke einen Wärmedurchgangskoeffizienten von (U-Wert) von 0,24 aufweist. Für die Zukunft lohnt sich eine Dämmung der Decke in vielerlei Hinsicht. Zum einen werden die Heizkosten deutlich gesenkt sodass das investierte Geld schnell wieder eingespart ist. Zum anderen erhöht sich der Wohnkomfort spürbar da es im Winter behaglicher ist und die Heizung nicht mehr so hoch gedreht werden muss. Falls man das Haus dann mal in Zukunft verkaufen will, haben energetisch gut gedämmt Gebäude einen höheren Verkaufswert.“
Wenn Sie nicht genau Wissen ob Ihr Haus den Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllt dann rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.