Der Altbau
Als Altbau bezeichnet man entweder ein Gebäude, das um die Nachkriegszeit errichtet wurde oder eine hohe Anzahl von Lebensjahren aufweist. Es gibt zwar kein Mindestalter für einen Altbau, aber man kann sagen, dass alle Gebäude, die vor 1948 gebaut wurden, die also heute, 2013, mindestens 65 Jahre alt sind, unter den Begriff „Altbau“ fallen. Bei einer Altbausanierung können entweder Einzelteile saniert werden oder man lässt eine Komplettsanierung des Gebäudes vornehmen.
Sanierung von Einzelteilen
Hinsichtlich der Einzelteile ist insbesondere deren Lebensdauer zu überprüfen. Eine Dacheindeckung beispielsweise weist eine Lebensdauer von bis zu 50 Jahren auf. Ist diese Zeit verstrichen, sollte eine Sanierung dieser Komponente durchgeführt werden, da Mängel im Haus zu Unfällen und evtl. auch zu Gesundheitsgefährdungen führen können. Zu den weiteren Maßnahmen einer Sanierung zählt die Erneuerung der Fassade, um die Nutzungsdauer des Gebäudes insgesamt zu erhöhen und das Haus optisch aufzuwerten. Wände, die Risse aufweisen oder von Schimmel befallen sind, werden neu verputzt. Auf Wunsch bringen Klempner und Installateure Sanitäranlangen sowie Küche wieder auf den neuesten Stand.
Komplette Sanierung eines Altbaus
Werden all diese Sanierungsarbeiten auf einmal umgesetzt, spricht man auch von einer Komplettsanierung.
Das Haus wird demnach von Dach bis Keller durchgehend saniert, wobei auch alle Wände gedämmt werden.
Wärmedämmung als integraler Bestandteil einer Altbausanierung
Zu einer Sanierung gehört i.d.R. im Wesentlichen eine zuverlässige und grundlegende Wärmedämmung, da eine solche bei Bau vieler dieser nun in die Jahre gekommenen Gebäude nicht üblich war. Erst 1977 trat die Erste Wärmeschutzverordnung in Kraft, dessen Ziel die Reduzierung des Energieverbrauchs war. Insofern weisen die meisten Bauten, die vor 1977 errichtet wurden, eine schlechte bzw. fehlende Dämmung auf. Da eine Wärmedämmung immer auch die Energieeffizienz eines Gebäudes steigert, können mit einer Altbausanierung auf Dauer z.T. erhebliche Energiekosten eingespart werden. Nicht nur das, der geringere Verbrauch der Heizenergie bewirkt außerdem einen niedrigeren CO2-Ausstoß, wodurch ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
Förderung der Altbausanierung
Und dieser Umweltschutz wird belohnt. Besitzer eines Altbaus erhalten staatliche Förderungen für die Sanierung. Die Förderung wird vom Land, dem Bund sowie Kommunen gewährleistet und kann bei einer Energieberatung erfragt werden. Die Leistungen können sowohl für Einzelsanierungen als auch für Komplettsanierungen erhoben werden. Eine Förderung wird beispielsweise von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten, die in Form von Bargeld Unterstützung leistet. Aber auch die Bankengruppe KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hilft mit Krediten aus. Dabei bietet die KfW ein besonderes Förderprogramm, wenn das komplette Haus energieeffizient umgestaltet wird. Eine Komplettsanierung lohnt sich (im Vergleich zur Einzelsanierung) für Eigentümer am meisten, da das Haus so insgesamt auf ein besseres Energie-Niveau kommt und die Besitzer höhere Fördergelder erhalten. Einen zusätzlichen Anstoß zur Altbausanierung vermag auch die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 liefern. Jene fordert Eigentümer dazu auf, alte Heizungen zu ersetzen und, falls noch nicht geschehen, eine Dämmung vorzunehmen. Zwar drohen Hausbesitzer keine Strafen, falls sie dem nicht nachkommen, jedoch ist es von Vorteil, sich für möglicherweise zukünftig auftretende Vorschriften zu rüsten. Ein weiterer Vorteil einer solchen umfassenden Sanierung ist, dass der geringere Energieverbrauch den Gebäudewert und damit die Verkaufs- und Vermietungschancen auf dem Immobilienmarkt drastisch erhöht.
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